WAFFENRECHTLICHE BEFÜRWORTUNG
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Grundvoraussetzung für Bescheinigungen waffenrechtlicher Bedürfnisse ist die jährlich geforderte Mitgliederliste der Schießleistungsgruppe an die Bundesgeschäftsstelle/Paderborn.
Stichtag ist der 01.11.
Ebenfalls muß der Jahresbeitrag des Antragstellers/in entrichtet worden sein!